Seit der Gesundheitsreform 2000 können Krankenkassen nach § 20 SGB V wieder die Kosten für Kurse zur Gesundheitsförderung übernehmen. Der Gesetzgeber hat an die Durchführung solcher Kurse hohe Qualitätsanforderungen gestellt. Diese werden vom Gesundheitssportverein des Aktiv- & Gesundheitssport e.V. in vollem Maße erfüllt. Aus diesem Grund können Sie für alle unsere Präventionskurse die Erstattung der Kosten bei den Krankenkassen beantragen.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten einen Großteil der Kursgebühren wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Bei den Krankenkassen gibt es unterschiedliche Regelungen welche Präventionskurse gefördert werden. Aus diesem Grund sollten Sie sich vor Kursbeginn bei Ihrer Krankenkasse über Fördermöglichkeiten für den von Ihnen gewünschten Kurs erkundigen. Bei der Kursanmeldung müssen Sie die Kursgebühr zunächst privat bezahlen. Den Antrag auf Rückerstattung der Kosten stellen Sie nach Beendigung des Kurses, indem Sie bei Ihrer Krankenkasse die Teilnahmebescheinigung, die sie bei regelmäßiger Teilnahme von uns erhalten, einreichen.
Die Krankenkasse kann dann bis zu 80% der Kursgebühr zurückerstatten.
Selbstverständlich stehen allen Patienten die Leistungen des Gesundheitssportvereins des Aktiv- & Gesundheitssport e.V. auch dann offen, wenn eine Förderung durch die Krankenkassen nicht möglich ist.
Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen unser Team unter: Tel. 0 2838 – 779186.
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